Sachkunde in Rheinland-Pfalz

Gesetzeslage

Am 14. Februar 2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten. Paragraph 9 regelt die Sachkunde im Pflanzenschutz. Die Konkretisierung erfolgte in der Neuordnung der Pflanzenschutzrechtlichen VO Artikel 1 (Sachkundeverordnung), die am 06.07.2013 in Kraft getreten ist.

Jede sachkundige Person benötigt ZWEI Dokumente: Zum einen den neuen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat (SKN) und zum anderen eine Teilnahmebescheinigung einer anerkannten Fortbildung.


© DLR

Sachkundenachweis im Scheckkartenformat

Als Nachweis der Sachkunde reicht nicht mehr nur der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung oder einer bestandenen Sachkunde-Prüfung.

Personen, die gewerblich

  • Pflanzenschutzmittel anwenden
  • über Pflanzenschutz beraten
  • Azubis etc. anleiten oder beaufsichtigen
  • Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen (auch Internethandel)

benötigen einen von der zuständigen Stelle ausgestellten Sachkunde-Nachweis (SKN) (30€).
(Bei Anträgen mit ausländischem Zeugnis werden 40€ berechnet).




Teilnahmebescheinigung einer anerkannten Fortbildung

Sachkundige Personen sind nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verpflichtet innerhalb ihres wiederkehrenden 3-jährigen Fortbildungszeitraumes eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. Die zuständige Behörde stellt dazu eine Teilnahmebescheinigung (10 €) aus.


Altsachkundige in Rheinland-Pfalz:
Altsachkundige befinden sich aktuell im vierten Fortbildungszeitraum. Dieser hat ab 01.01.2022 begonnen und endet am 31.12.2024. Folglich müssen alle Altsachkundigen bis zum 31.12.2024 eine Fortbildung absolviert haben. Der nächste Fortbildungszeitraum beginnt am 1.1.2025 und endet am 31.12.2027. Wichtig ist, in jedem Fortbildungszeitraum eine Fortbildung zu besuchen. Der konkrete Termin innerhalb der drei Jahre ist gleichgültig
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Neusachkundige in Rheinland-Pfalz:
Für Neusachkundige beginnt der Fortbildungszeitraum an dem Tag, an dem der Antrag bewilligt wird. Dieses Datum steht auch auf der Rückseite des SKN. Folglich sind die Dreijahreszeiträume bei neusachkundigen Personen individuell verschieden.





Zuständigkeit in RLP:

In Rheinland Pfalz sind folgende Behörden für die Ausstellung der SKN und das Angebot von Fortbildungsveranstaltungen zuständig:

DLR Rheinpfalz: Weinbau, Gartenbau, Kommunalarbeiter
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück: Landwirtschaft, Forst, Verkäufer, Kommunalarbeiter

Das bieten wir Ihnen an:

Weiterbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde können Sie ab sofort wahrnehmen, sofern vom Pflanzenschutzdienst (den DLR) entsprechende Veranstaltungen mit dem Hinweis „Als Weiterbildungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §9 Pflanzenschutzgesetz, 14.2.2012 anerkannt“ angeboten werden.

Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat kann auf www.pflanzenschutz-skn.de beantragt werden.

Kurzinformationen zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen zum Sachkundenachweis und zu Fortbildungsveranstaltungen im Pflanzenschutz.

  • Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie spätestens ab 26.11.2015. Der Antrag hierfür ist online zu stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de
    Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen.
  • Sie fügen dem Antrag Ihr Zeugnis (Kopie) hinzu, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis. Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststelle (Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach bzw. Breitenweg 71, 67435 Neustadt) oder per Telefax an 0671 928 965 46 (Bad Kreuznach) bzw. 06321 671 387 (Neustadt).
    Altsachkundige bzw. Neusachkundige deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.
  • Was bedeuten die Antragsarten "Anwendung" und "Abgabe"?
    "Anwendung" = Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
    "Abgabe" = Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
  • Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht.
  • Es ist nicht erforderlich, den Antrag unterschrieben zusätzlich mit der Post zu senden.
  • Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 - 6 Wochen bearbeitet. Sie erhalten dann einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro).
  • Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
  • Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.
  • Termine für Fortbildungen oder für mehrtägige Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde können Sie im Sachkundeportal finden.
  • Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen kosten 10 Euro, sie werden zusammen mit der Rechnung nach der Veranstaltung per Post zugesandt. Dies kann ebenfalls längere Zeit in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus gehende Anliegen beantwortet das Sachkunde-Team gerne:


Anne.Dreher@dlr.rlp.de     www.Pflanzenschutz.rlp.de