UG: Erster Termin Hütehaltung durch Fremdbetriebe & erster Termin Bodenbearbeitung Stoppelbrache

Stand: 10/01/2022
Im Programmteil Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung (UG) können die Grünlandflächen ab dem 01. Oktober durch Fremdbetriebe beweidet werden (Hütehaltung). Ebenso ist ab diesem Termin die Bodenbearbeitung bei Stoppelbrachen möglich.


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