SaBa mehrjährig - Umbruch im letzten Vertragsjahr nur mit Genehmigung

Stand: 10/01/2022
Bitte beachten Sie, dass für den frühzeitigen Umbruch ab 01. Oktober von mehrjährigen SaBa-Flächen im letzten Vertragsjahr eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung erteilt werden muss.


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