SaBa mehrjährig - Umbruch im letzten Vertragsjahr nur mit Genehmigung |
Stand: 10/01/2022 |
Bitte beachten Sie, dass für den frühzeitigen Umbruch ab 01. Oktober von mehrjährigen SaBa-Flächen im letzten Vertragsjahr eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung erteilt werden muss. |
|