EULLa - Häufig gestellte Fragen (FAQ) |
Stand: 06/19/2020 |
Nachfolgend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zu EULLa Was ist EULLa?
EULLa sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an den Programmteilen ist freiwillig, erfolgt bei Vertragsabschluss aber über eine Laufzeit von 5 Jahren. EULLa-Teilnehmer erhalten über diesen Zeitraum Förderprämien für die jeweilige Maßnahmenumsetzung. Wer kann an EULLa teilnehmen?
Die EULLa-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse Mindestgrößen erfüllen. Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen. Ist eine Teilnahme jederzeit möglich?
Nein. Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung. Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung. Die Laufzeit der Verträge beträgt 5 Jahre. Welche Programmteile gibt es?
Rheinland-Pfalz bietet eine Vielzahl von EULLa Programmteilen an. Um herauszufinden, welche Programme zu Ihnen passen, sollten Sie vorab einen Blick in die Kurzfassungen der EULLa-Programmteile werfen. Eine genauere Beschreibung der Programmteile finden Sie in den EULLa-Grundsätzen. Was bedeutet der Zusatz Vertragsnaturschutz?
Einige EULLa-Programmteile tragen den Zusatz "Vertragsnaturschutz". Diese Programmteile sind auf eine Bewirtschaftung der Vertragsflächen ausgelegt, die Lebensräume für Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft schafft oder zur ihrer Erhaltung beiträgt. Im Unterschied zu den übrigen EULLa-Programmteilen, prüft zusätzlich die Vertragsnaturschutzberatung die fachliche Eignung der beantragten Flächen als Vertragsnaturschutzflächen. Daher kann es auch passieren, dass Flächen nicht in vollem Umfang eine Förderung erhalten oder sich auch gar nicht für eine Teilnahme am gewählten Programmteil eignen. Zusätzlich bieten die Vertragsnaturschutzprogramme aber auch abweichende Zuwendungsvoraussetzungen und damit einem erweiterten Personenkreis die Möglichkeit einer Teilnahme an EULLa. Wer sind meine Ansprechpersonen bei speziellen Fragen?
Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu EULLa Programmen: DLR EULLa-Beratung Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu EULLa Vertragsnaturschutzprogrammen: Vertragsnaturschutzberatung Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Ökolandbau: Kompetenzzentrum Ökolandbau (KÖL) Bei verwaltungstechnischen Fragen: Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) |
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