Legitimation

Die Flurbereinigungsbehörde hat zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages die am Verfahren Beteiligten zu ermitteln.
Für die Ermittlung der Beteiligten sind die Eintragungen im Grundbuch und die Ermittlungen der Flurbereinigungsbehörde im Rahmen der Legitimation maßgebend.
Ist das Grundbuch unrichtig, z.B. weil der eingetragene Grundstückseigentümer bereits verstorben ist, ermittelt die Flurbereinigungsbehörde, wer für das Flurbereinigungsverfahren als der "legitimierte" Beteiligte zu behandeln ist.
Legitimation bedeutet die Ermittlung der tatsächlichen Grundstückseigentümer und Rechtsinhaber, sowie deren Anschriften und die Bestellung von Vertretern und Bevollmächtigten im Verfahren.
Jeder Grundbucheigentümer ist zu legitimieren.
Im Wesentlichen werden dabei erfasst:
  • die vollständigen Anschriften der festgestellten Eigentümer und Bevollmächtigen
  • die verschiedenen Grundbuchblätter derselben Eigentümer bei ungleicher Namensschreibweise
  • Erfassung der EKZ - soweit möglich
  • ggf. die vollständigen Anschriften der Nebenbeteiligten.