Projektbezogene Untersuchung (PU)

Vor der Anordnung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind die geforderten Voraussetzungen und das objektive Interesse der Beteiligten an dem vorgesehenen Verfahren nachzuweisen.
Die Erforderlichkeit, die Wahl der geeigneten Verfahrensart, die zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes sind die wesentlichen Ergebnisse der Vorarbeiten. Diese sind notwendig, um die Anordnung des Verfahrens im Beschluss hinreichend zu begründen.


Hierzu erstellt die Flurbereinigungsbehörde eine "Projektbezogene Untersuchung" für das geplante Gebiet einer ländlichen Bodenordnung.

Aufgabe der PU ist es insbesondere, die Verfahrensziele, örtlich vorhandene Probleme und Konflikte herausarbeiten und hierfür Lösungsmöglichkeiten (Maßnahmen einschließlich Kosten und Finanzierung) aufzeigen.
Die PU soll auch Aussagen über ergänzende Fördermaßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung enthalten, die zu dem hier geplanten Verfahren nach dem FlurbG einen Bezug haben und innerhalb dessen realisiert werden können.

Am Schluss der PU sollen in einer Zusammenfassung die wesentlichen Aussagen für eine verfahrensspezifische Begründung des Flurbereinigungsbeschlusses und für die zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes stehen.

Die Ergebnisse der PU werden in einem textlichen Teil und in grafischen Darstellungen zusammengefasst. Die PU soll eine Wertung enthalten, inwieweit der erzielbare Erfolg die notwendigen Investitionen und sonstigen Aufwendungen gesamtwirtschaftlich rechtfertigt und ob und wie die geplanten Maßnahmen umweltverträglich und im Einklang mit der angestrebten regionalen Entwicklung durchgeführt werden können.

Die Flurbereinigungsbehörde informiert die Bürgerinnen und Bürger und die betroffenen Stellen über die Ergebnisse der PU in der Aufklärungsversammlung.