Planwunschtermin

Vor Aufstellung des Flurbereinigungsplanes haben die Teilnehmer im Planwunschtermin Gelegenheit, ihre Wünsche für die Landabfindung zu äußern.
Mit den Teilnehmern werden zunächst die Ergebnisse der Wertermittlung und die Grundsätze für die Abfindung erörtert.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass es im Planwunschtermin darauf ankommt, die Wünsche der Eigentümer kennen zu lernen, die Erfüllung der Wünsche jedoch nicht versprochen werden kann.
Im Rahmen der Abfindungswünsche können die Teilnehmer insbesondere auch darauf hinweisen, ob sie
· eine Abfindung in einer Wirtschaftseinheit oder im Zusammenhang mit einer anderen Ordnungsnummer wünschen
· an Förderprogrammen teilnehmen wollen
· ihre Grundstücke verpachtet haben oder verpachten wollen
· statt einer Land- eine Geldabfindung wünschen
Die Abfindungswünsche werden in einer Niederschrift festgehalten.

Siehe auch Informationsblatt Planwunschtermin