Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Von den Teilnehmern der Ländlichen Bodenordnung wird ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand zur Vertretung der Teilnehmergemeinschaft (TG) gewählt.
Zum Wahltermin lädt die Flurbereinigungsbehörde die Teilnehmer durch öffentliche Bekanntmachung ein und leitet die Wahl.
Der Vorstand nimmt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft wahr. Er wirkt mit bei Er wirkt nicht mit bei der Landabfindung der einzelnen Teilnehmer.
Von der Flurbereinigungsbehörde wird er zu allen wichtigen Angelegenheiten gehört (z.B. Masselandvergabe) und regelmäßig über den Stand des Bodenordnungsverfahrens unterrichtet.
Er kann Teilnehmerversammlungen einberufen. Eine Teilnehmerversammlung muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel der Teilnehmer oder die Flurbereinigungsbehörde fordert.
Die Versammlung der Teilnehmer kann Mitglieder des Vorstandes oder Stellvertreter dadurch abberufen, dass sie an deren Stelle mit der Mehrheit der anwesenden Teilnehmer neue Mitglieder oder Stellvertreter wählt. In der Versammlung muss mindestens die Hälfte der Teilnehmer anwesend sein.
Der Vorstand wählt eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Vorstandsvorsitzende vertritt die TG nach außen und innen.