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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)
Nierstein-Plateau - Proj. II
[
91644
]
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle:
DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück
mit Dienstsitz:
Bad Kreuznach
Nachdem die allgemeine Grundbuchberichtigung abgeschlossen und alle offen stehenden Forderungen beglichen worden sind wird das Flurbereinigungsverfahren Nierstein - Plateau - Proj. II mit der Verfügung vom 19.10.2020 Schlussfestgestellt. Durch die Schlussfeststellung wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen. Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, sodass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen oder Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.
letzte Aktualisierung:
10/20/2020
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des
DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück
in
Bad Kreuznach
8. Verfahrensdaten
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
Nachdem die Flurbereinigung in den Hanglagen der Gemarkung Nierstein nach sechs Abschnitten abgeschlossen ist, hat die Gemeinschaft der Weinbergsbesitzer (Aufbaugemeinschaft) in ihrer Mitgliederversammlung im März 2002 beschlossen, auch für die restlichen Weinberge in den Plateaulagen einen planmäßigen Rebenwiederaufbau verbunden mit einer Flurbereinigung durchzuführen. [
]
Der Wiederaufbau soll gebietsweise in sieben zeitlich gestaffelten Abschnitten stattfinden (Aufbauplan). Die Flurbereinigung für den zweiten Abschnitt wurde 2012 vom Gesamtverfahren abgeteilt und als als rechtlich selbständiges Verfahren Nierstein-Plateau - Projekt II angeordnet.
3. Verfahrensablauf
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
4. Bekanntmachungen
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Feststellung der Wertermittlung
am 15.04.2013
Feststellung_Wertermittlung.pdf
Vollmachtsvordrucke
vollmachtsvordruck.pdf
Planvorlage
am 15.09.2014
oef_bek_Planvorlage.pdf
Nachtragsvorlage
am 03.03.2015
nachtrag_I_Ladung.pdf
Besitzübergang
zum 15.03.2015
Vorl_Besitz_Anordnung.pdf
Masselandvergabe
(Formular + Bedingungen)
masselandbedingungen.pdf
masselandformular.pdf
Änderungsbeschluss
vom 17.06.2016
Aend_beschl_2016_I.pdf
Schlussfeststellung
vom 19.10.2020
Schlussfeststellung.pdf
5. Karten
Wertermittlungskarte
Wertermittlung_dina1_ab.pdf
Karte zur Feststellung der Wertermittlung
festst_wert_dina0.pdf
Karte zur Rohplanvorlage
Ueka_Rohplanvorl.pdf
Zuteilungskarte
(Stand Planvorlage 15.09.2014)
Zuteilungskarte_dina1.pdf
Zuteilungskarte
(Stand Nachtrag I 03.03.2015)
Zuteilungskarte_n1_frei.pdf
Karte Masseland
masseland_91644_frei.pdf
6. Vorstand der TG
Vorsitzender der TG:
Hans Raddeck
Anschrift:
Am Hummertal 100, 55283 Nierstein
Telefon:
Email:
info@raddeckwein.de
sonstige Mitglieder:
7. Mitarbeiter des
DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück
in
Bad Kreuznach
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55545 Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str. 60-68
Email:
550W@dlr.rlp.de
Gruppenleiter:
Lux, Nina
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Burgmaier, Fabian-Moritz
Sachgebietsleiter Landespflege:
Rimili, Regina
Sachgebietsleiter Bau:
Sigmundt, Markus
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
68.00
ha
Anzahl der Beteiligten:
127
Kosten:
456.000 €
Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Nierstein II eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 75 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 25 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Nierstein
Landentwicklung Rheinland-Pfalz
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www.Landentwicklung.RLP.de