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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Weingarten (Ortslage) Teil 2 [41972]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 29.06.2023 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 06/19/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Durch Maßnahmen der Ortsregulierung und rückwärtige Erschließung werden die Zuschnitte der Grundstücke und die Nutzbarkeit verbessert und somit das Entwicklungspotential im Ortskern gefördert.

Durch Begrünungsmaßnahmen und Gewässerregulierungen sowie einer Neugestaltung von öffentlichen Flächen wird insgesamt das Erscheinungsbild des Ortes aufgewertet.

Das Kataster in der Ortslage wird umfassend den heutigen Anforderungen angepasst.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell




    Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 16.06.2023

    Planwunschtermin und Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung
    Info zu den Nachweisen des Alten Bestandes und des Neuen Bestandes

    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    öffentliche Bekanntmachung vom 20.04.2023


Archiv

 
5. Karten
 
    Karte des neuen Bestandes
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Wilfried Spieß
Anschrift:
Neugasse 5, 67366 Weingarten
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Blankart, Markus
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
12.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
92
Kosten:
60.000 Euro
Finanzierung:
Zuschüsse: 80 %
Eigenleistungen: 20 %
beteiligte Gemeinden:
Weingarten (Pfalz)
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de