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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


NGP Bienwald Ost - Kandel [41344]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 
[Vorzeitige Ausführungsanordnung]Mit Wirkung vom 14.10.2022 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


 
letzte Aktualisierung: 09/06/2022
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Zielsetzungen der Flurbereinigungsverfahren im Naturschutzgroßprojekt (NGP) Bienwald sind neben der Unterstützung der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) Bienwald die Beseitigung agrarstruktureller Mängel und die Auflösung von Landnutzungskonflikten; agrarstrukturelle Verbesserungen können insbesondere durch eine verbesserte Erschließung, der Zusammenlegung von Pacht- und Eigentumsflächen und der Nutzungsentflechtung erzielt werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Vorzeitige Ausführungsanordnung
    gem. § 63 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 06.09.2022

Archiv

    Flurbereinigungsbeschluss Gesamtverfahren
    öffentliche Bekanntmachung vom 29.11.2011
    Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
    öffentliche Bekanntmachung vom 02.07.2012

    Teilungsbeschluss
    öffentliche Bekanntmachung vom 17.11.2014


    Anhörungs- und Erläuterungstermin
    über die Ergebnisse der Wertermittlung
    gem. § 32 Satz 2 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 11.04.2016
    Feststellung der UVP-Pflicht - Keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
    öffentliche Bekanntmachung vom 23.06.2016
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    gem. § 32 Satz 3 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 10.08.2016
    Vorläufige Anordnung gem. § 36 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 04.10.2016
    Vorläufige Besitzeinweisung § 65 FlurbG
    und Überleitungsbestimmungen §§ 62 Abs. 3 und 66 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 02.03.2017
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gem § 32 Satz 3 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 23.07.2018


    Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes
    1. Änderungsbeschluss
    öffentliche Bekanntmachung vom 02.07.2021


    Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes
    2. Änderungsbeschluss
    öffentliche Bekanntmachung vom 15.11.2021

    1. Ergänzungsanordnung zur
    vorläufigen Besitzeinweisung
    gem § 65 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 25.05.2022



    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über dessen Inhalt
    gem. § 59 Abs. 1 und 2 FlurbG
    öffentliche Ladung vom 30.05.2022
 
5. Karten
 
    Karte des neuen Bestandes
    (Zuteilungskarte)

    Gebietskarte zum Stand Änderungsbeschluss vom 02.07.2021

    Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Christoph Blankenburg
Anschrift:
Leistenmühle, 76870 Kandel
Telefon:
07275/1336
Email:
leistenmuehle@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Kerth, Norbert (Stellv. Vorsitzender)
Heintz, Fritz
Hoffmann, Thomas
Zapf, Jürgen
Jung, Michael
Burg, Dieter
Oswald, Karl
Ulm, Jens
Runck, Dieter
Rapp, Norbert
Helck, Gerhard
Oswald, Martin
Heintz, Arno
Disque, Klaus
Waldmann, Ralf
Kuhn, Otto
Foos, Manfred
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Bretscher, Raphael
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Marggraff, Wilfried
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleiter Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
368.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
241
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Erlenbach Bei Kandel, Kandel, Minfeld
 
 
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