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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)
Uhlen-Hamm
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31270
]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Westerwald - Osteifel
mit Dienstsitz:
Mayen
Der neue Rechtszustand tritt am 15.04.2022 in Kraft.
Durch die vorzeitige Ausführungsanordnung vom 07.03.2022 treten mit Wirkung vom 15.04.2022 die neuen Flurstücke rechtlich an die Stelle der alten Flurstücke. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu finden Sie unter "Bekanntmachungen".
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sind wir leider gezwungen einige Maßnahmen zu veranlassen. Der Schutz der Teilnehmer/innen der Flurbereinigungsverfahren und unserer Mitarbeiter/innen hat für uns oberste Priorität. Um unsere Mitarbeiter/innen zu schützen arbeiten diese bereits teilweise von zu Hause aus. Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per E-Mail weiterhin erreichbar. Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich.
Bitte verzichten Sie daher auf Ihr persönliches Erscheinen am DLR
.
Die Außendiensttätigkeit unserer Mitarbeiter/innen wurde erheblich eingeschränkt. So werden derzeit ausschließlich Außendienste ohne Kundenkontakt durchgeführt. Veranstaltungen mit Kundenkontakt wurden bzw. werden zeitnah abgesagt. Neue Veranstaltungen werden bis auf weiteres nicht terminiert, da die Dauer der Einschränkungen derzeit nicht absehbar ist. Alle weiteren Arbeiten ohne direkten Kundenkontakt werden selbstverständlich fortgeführt.
Mit unseren Maßnahmen möchten wir die Anstrengungen zur Verlangsamung der Virusausbreitung unterstützen. Für Verzögerungen im Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens bitten wir um Ihr Verständnis.
letzte Aktualisierung:
03/11/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des
DLR Westerwald - Osteifel
in
Mayen
8. Verfahrensdaten
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Uhlen-Hamm hat den Zweck, eine schnellwirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der im Verfahrensgebiet wirtschaftenden Weinbaubetriebe unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der EU-Agrarreform herbeizuführen.
In der projektbezogenen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Eigentums- und Besitzzersplitterung eine Bodenordnung dringend notwendig macht. Zudem verhindern die bekannten, teilweise erheblichen Abweichungen zwischen Kataster und Örtlichkeit jedwede Tauschinitiative der örtlichen Winzer untereinander. Durch die Möglichkeit, innerhalb des Verfahrens weinbauliche Einheiten mittels behördlich moderiertem Ankauf und einer Pacht zu vergrößern, ist eine Ländliche Bodenordnung mit erheblichen wirtschaftlichen Positivwirkungen, bis hin zu innerbetrieblichen Folgeinvestitionen verbunden. Die Bodenordnung trägt zum Werterhalt der Grundstücke maßgebend teil.
3. Verfahrensablauf
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
4. Bekanntmachungen
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Einleitungsbeschluss
Vorläufige Besitzeinweisung 2018
17.10.18_beschl-uhlen.pdf
vorl_besitzeinw_weingarten.pdf
1. Änderungsbeschluss
Vorl. Besitzeinweisung Fahrberg/Weißenberg 2018
aend_schluss_1.pdf
vorl_besitzeinw_kobern_oGruende.pdf
2. Änderungsbeschluss
Vorläufige Besitzeinweisung Mai 2020
aend_beschluss_2.pdf
Bekanntmachung_Besitzeinweisung2020.pdf
3. Änderungsbeschluss
Flurbereinigungsplan Dez. 2020
aend_beschluss_3.pdf
Bekanntmachung_Flurbereinigungsplan.pdf
4. Änderungsbeschluss
Vorzeitige Ausführungsanordnung
aend_beschluss_4.pdf
vorzeit_Ausführungsanordnung_Uhlen-Hamm.pdf
5. Karten
Verfahrensgebiet
Nachtrag I zum
Flurber
einigungsplan Nov. 2021
Gebietsabgrenzung_dina0.pdf
Nachtrag1_west_dina0.pdf
Nachtrag1_ost_dina0.pdf
Nachtrag1_Zuziehungen_dina0.pdf
6. Vorstand der TG
Vorsitzender der TG:
Heiko Hautt
Anschrift:
August - Horch Straße 20, 56333 Winningen
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Matthias Knebel, Martin Dötsch
7. Mitarbeiter des
DLR Westerwald - Osteifel
in
Mayen
zuständige Abteilung:
Anschrift:
Email:
Gruppenleiter:
Platen, Christoph
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Krayer, Michael
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleiter Landespflege:
Sachgebietsleiter Bau:
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
117.40
ha
Anzahl der Beteiligten:
350
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Kobern-Gondorf, Winningen
Landentwicklung Rheinland-Pfalz
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www.Landentwicklung.RLP.de