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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Böbingen (WG) [41013]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom [20.12.2022] ist seit dem [07.02.2023] unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

 
letzte Aktualisierung: 02/17/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst überwiegend weinbaulich und ackerbaulich genutzten Grundbesitz.

Allerdings ist es in den bisher nicht flurbereinigten Teilen der Gemarkung durch Realteilung zu großen Besitzzersplitterungen gekommen. Zahlreiche Parzellen haben Mißformen wie z.B. Trapezformen o.ä. und keinen Anschluss an das öffentliche Wegenetz. Entsprechend der Zielplanung der Aufbaugemeinschaft soll die
Räumung des Rebenbestandes 2016 erfolgen.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur durchgreifenden Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft als Voraussetzung für die Steigerung der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch:

- Verbesserung der Erschließung mit einem neuen Wegenetz
- Schadlose Versickerung bzw. Ableitung des Oberflächenwassers
- Verbesserung der Oberflächengestaltung
- Zusammenlegung des Grundbesitzes
- Parallele Gestaltung der Wirtschaftsstücke
sowie
- Landschaftsgestaltende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Schlussfeststellung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 20.12.2022


Archiv

    Flurbereinigungsbeschluss
    Öffentliche Bekanntmachung vom 23.11.2006
flurb_beschluss.pdf
    Signalisierung von Vermessungspunkten
    Öffentliche Bekanntmachung vom 06.02.2014
    Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 05.01.2015
    Feststellung der Wertermittlung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 30.09.2015
    Feststellung des UVP-Verzichts
    Öffentliche Bekanntmachung vom 28.07.2016
    Vorläufige Anordnung gem. § 36 FlurbG
    Öffentliche Bekanntmachung vom 07.12.2016
    Vorläufige Besitzeinweisung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 26.04.2017
    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    Öffentliche Bekanntmachung vom 05.04.2018
    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    Öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2018
    Bekanntmachung der Zuteilung des Masselandes gegen Geldausgleich
    Öffentliche Bekanntmachung vom 29.01.2019
    Ausführungsanordnung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 17.05.2019
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Gerd Pfaffmann
Anschrift:
Hauptstraße 43, 67482 Böbingen
Telefon:
0173/3226036
Email:
sonstige Mitglieder:
Gerhard Staub, Frank Renner, Michael Vogel, Gerhard Settelmeyer
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Lindenau, Steffi
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
42.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
113
Kosten:
0,2 Mio Euro
Finanzierung:
65 % Zuschüsse (Bund, Land, EU)
35 % Eigenleistung (Teilnehmer)
beteiligte Gemeinden:
Böbingen
 
 
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