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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Walporzheim [31033]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen
 
 
Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sind wir leider gezwungen einige Maßnahmen zu veranlassen. Der Schutz der Teilnehmer/innen der Flurbereinigungsverfahren und unserer Mitarbeiter/innen hat für uns oberste Priorität. Um unsere Mitarbeiter/innen zu schützen arbeiten diese bereits teilweise von zu Hause aus. Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per E-Mail weiterhin erreichbar. Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. Bitte verzichten Sie daher auf Ihr persönliches Erscheinen am DLR.

Die Außendiensttätigkeit unserer Mitarbeiter/innen wurde erheblich eingeschränkt. So werden derzeit ausschließlich Außendienste ohne Kundenkontakt durchgeführt. Veranstaltungen mit Kundenkontakt wurden bzw. werden zeitnah abgesagt. Neue Veranstaltungen werden bis auf weiteres nicht terminiert, da die Dauer der Einschränkungen derzeit nicht absehbar ist. Alle weiteren Arbeiten ohne direkten Kundenkontakt werden selbstverständlich fortgeführt.

Mit unseren Maßnahmen möchten wir die Anstrengungen zur Verlangsamung der Virusausbreitung unterstützen. Für Verzögerungen im Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens bitten wir um Ihr Verständnis.
 
letzte Aktualisierung: 11/17/2022
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Walporzheim umfasst alle Rebflächen und sonstigen Flächen zwischen der Bundesstraße 267 und dem Verbindungsweg Hohenzollern – Försterhof – Bunte Kuh sowie die noch nicht flurbereinigten Rebflächen nördlich dieses Verbindungsweges in den Gewannen „Hinter dem Altenweg“, „Ober dem Altenweg“ und „Auf dem Altenwegsfeld“. Das Verfahrensgebiet hat eine Gesamtfläche von rd. 79 ha, davon ca. 40 ha Rebfläche.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Flurbereinigungsgebiet ist so begrenzt, dass die angestrebten Maßnahmen der Landeskultur und Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Umwelt- und Naturschutzes und der touristischen Infrastruktur durchgeführt und auftretende Landnutzungskonflikte gelöst werden können.

Der Wegeaufschluss innerhalb des Flurbereinigungsgebietes ist insgesamt nicht ausreichend, so dass auch aus diesem Grund kaum Möglichkeiten zum rationellen Maschineneinsatz bestehen. In weiten Teilen der Steillage fehlt die Erschließung ganz. Zudem sind im Bereich des vorhandenen Auffahrtsweges zum Försterhof die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern.

Ziel des Verfahrens muss es daher sein größere Bewirtschaftungseinheiten zu bilden und die Voraussetzungen für die maschinelle Bewirtschaftung zu verbessern. Die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Landschaft sind harmonisch zu verbinden, indem für einen Ausgleich zwischen den Interessen des Weinbaus und den Belangen von Arten- und Biotopschutz und der Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes gesorgt wird. Das bedeutet auch, dass auf Planierungen in den Terrassenlagen verzichtet wird.

Ziel ist es auch der Verbrachung von Rebflächen entgegenzuwirken. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn über die Verbesserung der Erschließung, der Sanierung von Trockenmauern und der Grundstücksstruktur der Anreiz für eine Weiterbewirtschaftung der Rebflächen besteht. Wenn möglich, sind aufgelassene Rebflächen zur Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes wieder einer Weinbergsnutzung zuzuführen. Gleichzeitig sind vorhandene wertvolle Biotopstrukturen zu erhalten und zu sichern und durch sinnvolle landespflegerische Maßnahmen zu ergänzen und weiterzuentwickeln.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
beschluss.pdf
Prüfung der Umweltauswirkungen
des Planes §41 FlurbG
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Überleitungsbestimmungen
Ladung zur Planvorlage
Vollmachtsvordruck
Ladung zum Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan
Ladung zum Nachtrag III zum Flurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung Masseland-Vergabe mit Karte, Zuteilungs-Bedingungen und Angebotsvordruck
masseland_dina0.pdf obek_masseland.pdfzuteilg_bedingungen.pdf angebot_vordruck.docangebot_vordruck.doc
Ladung zum Nachtrag VI zum Flurbereinigungsplan
Ladung zum Nachtrag VII zum Flurbereinigungsplan
Ausführungsanordnung
11. Änderung Wege- und Gewässerplan - Bestandteile der Plangenehmigung


Genehmigung Karte



Verzeichnis der Festsetzungen Erläuterungsbericht
 
5. Karten
 
Feststellung der Wertermittlung
Karte zum Wege- und Gewässerplan
Karte des Neuen Bestandes
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Willi Beu
Anschrift:
Gierenzheimerstr. 2 2, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:
02641/5759
Email:
sonstige Mitglieder:
Beu Willi
Pauly Hubert
Kohlhaas Werner
Adeneuer Frank
Kriechel Michael
Flohe Hans Ewald
Bier Heinz Peter
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
 
zuständige Abteilung:
Anschrift:
Email:
 
Gruppenleiter:
Platen, Christoph
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Wemhöner, Jürgen
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Reiser, Hans-Werner
Sachgebietsleiter Landespflege:
Jacoby, Heike
Sachgebietsleiter Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
80.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
314
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
 
Bilder vom gemeinsamen Begang des "Winzerweges" von Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, Vertretern der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, DLR und VTG im Januar 2009. Mögliche Maßnahmen am Winzerweg wurden besprochen.
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