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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Berresheim [31207]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen
 
 
Vorzeitige Ausführungsanordnung zum 1.12.2018 erlassen.
 
letzte Aktualisierung: 02/01/2018
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Zur Realisierung der Umgehungsstraße Mayen im Zuge der B 258 wurde im Jahre 1984 ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren eingeleitet. Wegen Klagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht ruhte die Weiterbarbeitung. Nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde wurde der Beschluss vom 12.12.1984 rechtskräftig.
Um den Straßenbaulastträger, die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenvermögen-, möglichst kurzfristig in das Eigentum der Straßenflächen und Nebenanlagen zu bringen, war es erforderlich, das Gebiet im Einflussbereich der Umgehungsstraße vorgezogen zu bearbeiten. Es wurde daher aus dem mit Beschluss vom 12.12.1984 angeordneten Flurbereinigungsverfahren als selbständiges Unternehmensflurbereinigungsverfahren Mayen-Süd 1 abgetrennt.
Außerdem wurde bei der Weiterbearbeitung den städtebaulichen Entwicklungen der Stadt Mayen Rechnung getragen und die Flächen zwischen der Umgehungsstraße und dem Stadtrand von Mayen sowie der Gemarkungsteil 'Cond' aus dem Flurbereinigungsverfahren ausgeschlossen.
Der verbliebene Teil, im Wesentlichen in der Gemarkung Berresheim, Stadt Mayen, gelegen, wurde als Flurbereinigungsverfahren nach §1 / § 87 unverändert fortgeführt. Die für ein Verfahren nach § 87 FlurbG notwendigen Voraussetzungen liegen für diesen Teilbereich nicht vor. Eine Änderung der Verfahrensart war unumgänglich. Auf Grund der in dem neu zu bearbeitenden Verfahren vorliegenden geringeren Regelungsdichte wurde das Verfahren auf ein Verfahren nach § 86 FlurbG, vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren, umgestellt.
Die Änderung des Namens des Verfahrens von Mayen-Süd in Berresheim erscheint notwendig, da schon im Rahmen der Voruntersuchungen gehäuft Verwechslungen zwischen den beiden Verfahren auftraten. Darüber hinaus wird der jetzt gewählte Verfahrensname den geographischen Gegebenheiten besser gerecht.

Das gesamte Verfahrensgebiet unterliegt derzeit noch dem Urkataster. Die Örtlichkeit und der Katasternachweis stimmen in keiner Weise mehr überein. Insbesondere auch zur Schaffung klarer Rechtsverhältnisse und eines eindeutigen Katasternachweises, auch im Hinblick auf die Agrarförderprogramme ist eine Neuordnung notwendig. Neben der Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur für die Landwirtschaft sind auch Teilbereiche der Ortslage Berresheim in das Verfahren einbezogen.
Für das Verfahrensgebiet wurde eine agrarstrukturelle Projektbezogene Untersuchung vom DLR WW-OE, Außenstelle Mayen durchgeführt. Diese Untersuchung in der Gemarkung Berresheim kommt zu dem Ergebnis, dass für eine nachhaltige Entwicklung dieses Raumes eine Bodenordnung mit einem ganzheitlichen Ansatz ein sinnvolles, ja zwingend notwendiges Instrument darstellt. Demnach sollen neben den landwirtschaftlichen Zielen landespflegerische Aspekte (Entwicklung der Heckenstrukturen, Verbesserung der Fließgewässer) sowie Belange der Erholung Beachtung finden. Angesichts der katastermäßigen Gegebenheiten und der definierten Entwicklungs- und Planungsziele wird für das untersuchte Gebiet die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG für richtig angesehen.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
einleitungsbeschluss.pdf
Einladung zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
lad_vorstand.pdf
Ladung zur Bekanntgabe der Wertermittlung

oeffbek_werterm.pdf

Ladung zur Bekanntgabe des Zuteilungsentwurfs
Lad_Rohplan.pdfLad_Rohplan.pdf
 
5. Karten
 
Zur besseren Übersichtlichkeit bitte alle Karten in neuem Fenster öffnen ( Maustaste und "im neuen Fenster öffnen wählen)
Übersichtskarte
Stand Einleitungsbeschluss
Achtung! Größe über 2 MB
uebersichtskarte.pdf
Nutzungsarten
Nutzungsarten.pdfNutzungsarten.pdf
Wertermittlungsklassen
Wertermittlungsklassen.pdfWertermittlungsklassen.pdf
Wertermittlungsklassen
wertklassen_neu_dina1.pdfwertklassen_neu_dina1.pdf
Karte zum Plan nach § 41.pdfKarte zum Plan nach § 41.pdf
Achtung! Dateigröße über 6 mb
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Bernd Geisbüsch
Anschrift:
Kaiserstraße 9, 56727 Mayen
Telefon:
02651/2352
Email:
sonstige Mitglieder:
Friedel Bous, Monrealer Straße 1, 56727 Mayen
Lothar Geisen, Im Dehlengarten 10, 56727 Mayen
Alois Hilger, Geringer Str. 14, 56727 Mayen
Karl Wierschem, Am Hasberg 20, 56727 Mayen
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
 
zuständige Abteilung:
Anschrift:
Email:
 
Gruppenleiter:
Platen, Christoph
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleiter Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
287.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
387
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Monreal, Polch
 
 
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