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GAP-SP - Häufig gestellte Fragen
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GAP-Strategieplan 2023-2027
GAP-SP - Häufig gestellte Fragen. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zu GAP-SP: Mit der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik werden seit 2023 die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen als Umsetzung des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz (GAP-SP) bezeichnet. Die Teilnahme an den Programmteilen ist freiwillig, erfolgt bei Vertragsabschluss aber über eine Laufzeit von 5 Jahren. GAP-SP Teilnehmer erhalten über diesen Zeitraum Förderprämien für die jeweilige Maßnahmenumsetzung. Die GAP-SP-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse Mindestgrößen erfüllen. Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen. Nein. Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des GAP-SP Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung. Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung. Die Laufzeit der Verträge beträgt 5 Jahre. Rheinland-Pfalz bietet eine Vielzahl von GAP-SP Programmteilen an. Um herauszufinden, welche Programme zu Ihnen passen, sollten Sie vorab einen Blick in die Kurzfassungen der GAP-SP-Programmteile werfen. Eine genauere Beschreibung der Programmteile finden Sie in den GAP-SP-Grundsätzen. Einige GAP-SP-Programmteile tragen den Zusatz Vertragsnaturschutz. Diese Programmteile sind auf eine Bewirtschaftung der Vertragsflächen ausgelegt, die Lebensräume für Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft schafft oder zur ihrer Erhaltung beiträgt. Im Unterschied zu den übrigen GAP-SP-Programmteilen, prüft zusätzlich die Vertragsnaturschutzberatung die fachliche Eignung der beantragten Flächen als Vertragsnaturschutzflächen. Daher kann es auch passieren, dass Flächen nicht in vollem Umfang eine Förderung erhalten oder sich auch gar nicht für eine Teilnahme am gewählten Programmteil eignen. Zusätzlich bieten die Vertragsnaturschutzprogramme aber auch abweichende Zuwendungsvoraussetzungen und damit einem erweiterten Personenkreis die Möglichkeit einer Teilnahme an GAP-SP. Ausgewählte Kombinationen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in GAP-SP und Ökoregelungen sind möglich. Diese Kombinationen können Sie der Kombinationstabelle entnehmen. Darüber hinaus bieten wir ein Hilfetool zur Berechnung der Förderprämien, welches die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten ebenfalls berücksichtigt. Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu GAP-SP Programmen: DLR Beratung Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu GAP-SP Vertragsnaturschutzprogrammen: Vertragsnaturschutzberatung Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Ökolandbau: Kompetenzzentrum Ökolandbau (KÖL) Bei verwaltungstechnischen Fragen: Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Bitte nur mit Fließtext arbeiten, Tabellen an Fenster/Ränder anpasssen, der Text wird dann im Web automatisch je nach Bildschirmbreite um,gebrochen Nur für TZ: RD_Max_ThemaInhalt = Teaserfeld mit gesamten ThemenInhalt als Text. Zeilenumbrüche, Fett usw. müssen als HTML eingegeben werden. Bsp.:Text fett
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