Waldrach Ort [71523]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße sowie in der Rathaus-Zeitung der Stadt Trier.

Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung


I. Feststellung

In dem Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort) werden hiermit die Ergebnisse der Wert­ermittlung, wie sie am 10.02.2023 in Waldrach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus­gelegen haben und im Termin am 10.02.2023 in Waldrach erläutert worden sind, gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) festgestellt.


II. Hinweis:

1. Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung

· des Abfindungsanspruches
· der Land- und Geldabfindung
· der Geld- und Sachbeiträge.

2. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbe­hörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirt­schaftsbetrieb gehören.


Begründung

1. Sachverhalt:

Die Wertermittlung erfolgte auf der Grundlage der Bodenrichtwerte und der Kaufpreis­sammlung des Gutachterausschusses.

Die aufgrund dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnungen haben die Ergebnisse erbracht, die zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhö­rungstermin am 10.02.2023 erläutert worden sind.

Die von den Beteiligten erhobenen Einwendungen gegen die Wertermittlung wurden von der Flurbereinigungsbehörde überprüft.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Die Wertermittlung für die Flächen innerhalb der Ortslage Waldrach erfolgte gemäß § 29 FlurbG auf der Grundlage des Verkehrswertes. Die Verkehrswerte wurden anhand des Flächennutzungsplanes, der Bodenrichtwertkarte und der Kaufpreissammlung des Gut­achterausschusses nach Anhörung der Ortsgemeinde und des Vorstandes der Teilneh­mergemeinschaft festgelegt (§ 29 FlurbG). Sie wurden nicht für jedes Grundstück getrennt ermittelt, sondern es wurden Verkehrswertzonen gebildet.

Für die Größe der Grundstücke sind die Eintragungen im Liegenschaftskataster angehal­ten worden (§ 30 FlurbG).

Über die bei der Offenlegung vorgebrachten Einwendungen ist sachgerecht entschieden worden.

Die formellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach § 32 FlurbG sind gegeben.

2.2 Materielle Gründe

Die Einwendungen der Teilnehmer gegen die Richtigkeit der Wertermittlung wurden als unbegründet angesehen.

Der Wert der im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke wurde ermittelt, um die Teilnehmer für ihre alten Grundstücke mit Land von gleichem Wert abfinden zu können. Hierbei wurde der Wert der Grundstücke eines jeden Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt (§ 27 FlurbG).

Die materiellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach § 32 FlurbG sind gegeben.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.

Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Hinweis:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Service/Datenschutz.

Trier, den 18. Juli 2023

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Torben Alles

letzte Aktualisierung: 07/19/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Neuordnung der Rechtsverhältnisse, Erneuerung des Liegenschaftskatasters
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/10/94
Anordnungsbeschluss 11/28/94
Wahl des Vorstandes der TG 12/20/94
Feststellung der Wertermittlung 07/18/2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.11.1994
Weiterführung des Verfahrens
Information zur Ortslagenregulierung
(eingestellt am 17.06.2021)
5. Änderungsbeschluss der Anordnung
(eingestellt am 17.12.2021)
1.Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
2.Planwunschtermin
3.Ladung zum Termin zur Vorstellung der vorgesehenen Landzuteilung
(eingestellt am 20.01.2023)
Planwunsch.pdfPlanwunsch.pdf
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(neu eingestellt am 19.07.2023)
 
5. Kartenoben
 
Übersichtskarte
Übersichtskarte (Stand: 2020)
(eingestellt am 05.10.2020)
Übersichtskarte_Änderungsbeschluss
(eingestellt am 17.12.2021)
Übersichtskarte_Wertermittlung
(neu eingestellt am 24.01.2023)
Wertermittlung.pdfWertermittlung.pdf

© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Heinfried Carduck
Anschrift:
Goldkäulchen 3, 54320 Waldrach
Telefon:
06500 / 1262
Email:
sonstige Mitglieder:
Meyer Gerd,
Mertes Heinrich,
Scherf Annemarie,
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lehnart, Lisa-Marie
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
11 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
277
Kosten:
45.500,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Waldrach Ort eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Waldrach
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung