Bayerfeld-Steckweiler [21120]

Beschleunigte Zusammenlegung nach §91

Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern

 
© DLR
 
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
In der Flurbereinigungsgemeinde Bayerfeld-Steckweiler wurden Luftaufnahmen zur Herstellung aktueller, hochgenauer Planungsunterlagen durchgeführt. Die Ergebnisse werden nun von der technischen Zentralstelle in Bad Kreuznach ausgewertet und bilden die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Verfahrens.
Wir bedanken uns bei den Nutzers und Eigentümern der Grundstücke für das Verständnis durch die Beeinträchtigungen und für die Rücksichtnahme auf die ausgelegten Signalisierungshilfen.
letzte Aktualisierung: 03/23/2016
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Das Zusammenlegungsgebiet Bayerfeld-Steckweiler gehört politisch zur Verbandsgemeinde Rockenhausen im Donnersbergkreis. Naturräumlich wird es den Alsenzer Höhen und somit dem Nordpfälzer Bergland zugeordnet.

Es hat eine Fläche von ca. 93 ha und umfasst Teile der Gemarkungen Bayerfeld-Steckweiler, Steingruben und Cölln, die landwirtschaftlich, weinbaulich und forstwirtschaftlich genutzt bzw. brach gefallen sind.

Das Verfahrensgebiet ist im Westen durch die Eisenbahnlinie Kaiserslautern-Bad Kreuznach, die Bundesstraße 48 und im Anschluss durch die Ortslage Steingruben der Ortsgemeinde Dielkirchen begrenzt und erstreckt sich auf die östlich angrenzenden Hangbereiche bis zum Stolzenberger Hof.

 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Unterstützung des Projekts Halboffene Weidelandschaft 'Stolzenberger Hang' durch Flächenmanagement im Rahmen der Bodenordnung.

Entflechtung der Nutzungsinteressen der Eigentümer zwischen Bereichen einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Rahmen der Beweidung und Bereichen einer intensiveren weinbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzung.

Werterhalt der Grundstücke.

Erhaltung, stellenweise Verbesserung und Sicherung der Eigenart der Landschaft und der naturschutzfachlichen Wertigkeit des Gebietes.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 03/18/2014
Anordnungsbeschluss 08/20/2014
Wahl des Vorstandes der TG 12/08/2014
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Anordnungsbeschluss
Vorstandswahl
Signalisierung des Verfahrensgebietes
 
5. Kartenoben
 
Übersicht Verfahrensabgrenzung
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Gerhard Schmidt
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Anni Steitz
Markus Wolf

Stellvertreter:
Peter Linxweiler
Wolfgang Kraus
Walter Gehm.
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslauternoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Emrich, Jan
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Eichert, Martin
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Kleber, Jochen
Sachgebietsleitung Landespflege:
Brüggehofe, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Roth, Christoph
 
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
93 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
113
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bayerfeld-Steckweiler, Dielkirchen, Mannweiler-Cölln
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vollmacht
Erklärung