Hochstadt-Zeiskam Acker [41243]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 01.03.2023 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 01/13/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 


Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Zwischen Hochstadt und Zeiskam ist in der Trägerschaft des Landesbetriebes Mobilität (LBM) entlang der L 540 der Bau eines Radweges vorgesehen. Zusätzlich sind im Bereich der Gemeinde Hochstadt an der B 272 Kreisverkehranlagen geplant. Im Rahmen einer konfliktfreien Umsetzung dieser Baumaßnahme soll eine Verbesserung der Feldstruktur, zum einen als Vorbereitung zur Installation eines Beregnungsnetzes und zum anderen zur Bildung neuer, angepasster Bewirtschaftungseinheiten vorgenommen werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 02/15/2011
Anordnungsbeschluss 03/23/2011
Wahl des Vorstandes der TG 06/06/2011
Feststellung der Wertermittlung 12/13/2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 05/10/2019
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 03/16/2020
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 11/21/2022
Eintritt des neuen Rechtszustandes 03/01/2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06/23/2023
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell

    Öffentliche Bekanntmachung der vorzeitigen Ausführungsanordnung gem. § 63 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 13.01.2023


Archiv

    Einladung zur Aufklärungsversammlung
    - Öffentliche Bekanntmachung vom 10.01.2011
oeff_aufklaerung.pdf
    Flurbereinigungsbeschluss
    öffentliche Bekanntmachung vom 23.03.2011
    Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
    - öffentliche Bekanntmachung vom 13.05.2011
    Anhörung und Erläuterung über die Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 28.11.20122
    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    - öffentliche Bekanntmachung vom 13.12.2012
    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    - öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2016

    Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG
    Öffentliche Bekanntmachung der - Feststellung der UVP-Pflicht –gemäß UVPG

    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 09.07.2019

    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 14.08.2019

    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 04.10.2019

    Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG und
    Überleitungsbestimmungen gemäß §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 13.02.2020

    Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 11.05.2021

    Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    -Öffentliche Bekanntmachung vom 21.10.2022
 
5. Kartenoben
 
    Karte des neuen Bestandes
    Anhörungstermin § 59 FlurbG
    Karte zur vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG vom 04.10.2019
    Feststellung der Wertermittlung
    Gebietskarte
    Karte zur vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG

    Karte zur vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG vom 14.08.2019

    Karte zur vorläufigen Besitzweinweisung gemäß § 65 FlurbG
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Reinhold Hörner
Anschrift:
Hainbachhof, 76879 Hochstadt
Telefon:
06347/8814
Email:
reinhold.hoerner@hainbachhof.de
sonstige Mitglieder:
Weiß, Rudolf
Braun, Armin
Ehli, Wilfried
Guth, Karl
 

© DLR
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Mensinger, Tobias
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
267 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
324
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Essingen, Hochstadt (Pfalz), Zeiskam
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung